HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
zur Ausbildung beim RVA
Hier findet ihr die häufigsten Fragen rund um die Ausbildung beim RVA.
Solltet Ihr weitere Fragen haben, könnt ihr euch gerne persönlich an uns wenden.
Kann ich mich nur zu bestimmten Zeiten beim RVA bewerben?
Die üblichen Einstellungstermine liegen im August bzw. September eines Jahres. Die Vermittlung findet aber im Prinzip bereits ab Frühjahr statt und kann bis in den Herbst dauern. Bewerbungen sind also laufend möglich.
Ich habe eine abgebrochene Ausbildung. Kann der RVA hier helfen?
Möglicherweise kannst Du Deine Ausbildung über den RVA in einem anderen Betrieb beenden. Wir helfen Dir gerne; auch außerhalb der üblichen Einstellungsmonate August bzw September. Zunächst solltest Du anrufen und Deine Situation mit uns besprechen. Außerdem benötigen wir schnellstmöglich Bewerbungsunterlagen mit entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen.
Kann ich mich auch für mehrere Berufe bewerben?
Ja das ist möglich. Wir benötigen ein (!) Bewerbungsanschreiben, das mehrere Berufswünsche enthalten kann. Darin sollte erkennbar sein, welche Stärken Du hast. Schreibe z.B. etwas über berufliche Erfahrungen durch Praktika, denn auch wir wollen Dich durch die Bewerbung genauer kennenlernen.
Ich habe Abitur - kann ich mich trotzdem bewerben?
AbiturientInnen gehören nicht zur eigentlichen Zielgruppe des RVA. Wenn du glaubst, dass es Gründe für eine Benachteiligung auf dem Ausbildungsmarkt gibt, kannst du dich bei uns bewerben, und wir prüfen im Einzelfall die Aufnahme in den Bewerberpool des RVA.
Was passiert mit meiner Bewerbung?
Zunächst erhältst Du ein Bestätigungsschreiben über den Bewerbungseingang bei uns. Danach überprüfen wir, ob Dein Berufswunsch erfüllbar ist. Dazu muss einerseits eine offene Stelle in dem Wunschberuf vorhanden sein, andererseits müssen wir einen Betrieb von Deinen Stärken überzeugen können. Trifft dies zu, laden wir Dich zu einem ersten Vorstellungsgespräch ein.
Tipp: Es freut uns immer, wenn Du selbst Kontakt mit uns aufnimmst, um den Vermittlungsstand abzufragen.
Ist die Ausbildung beim RVA außerbetrieblich?
Die Berufsausbildung mit dem RVA ist keine außerbetriebliche Ausbildung. Unsere Auszubildenden machen eine „ganz normale“ Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems in einem unserer Partnerbetriebe. Vertragspartner der Auszubildenden ist aber immer der RVA.
Bekomme ich während der Ausbildung weiterhin Kindergeld?
Während der Berufsausbildung hat man in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Ich habe ein Kind und bin alleinerziehend. Kann der RVA auch mir helfen?
Der RVA nutzt schon länger die Möglichkeit, Bewerberinnen mit einer Teilzeitausbildung zu helfen. Dabei können z.B. Wochenarbeitsstunden reduziert werden. Bedingungen und Möglichkeiten müssen im Einzelfall besprochen werden.
Kann ich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen?
BAB = Berufsausbildungsbeihilfe kann bei der Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Informationen gibt es bei der Berufsberatung.
Auf der Webseite der Arbeitsagentur gibt es außerdem einen BAB-Rechner.
Ich bin schon über 25. Kann ich mich auch beim RVA bewerben?
In der Regel nicht. Unser Projekt fördert junge Menschen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In Ausnahmefällen helfen wir auch älteren Bewerbern. Dies muss jedoch im Einzelfall besprochen werden.
Ich habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung – kann ich mich beim RVA bewerben?
Der RVA fördert nur Erstausbildungen. Das heißt, wer schon eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann nicht durch den RVA gefördert werden.
Ausnahme: Die erste Ausbildung wurde abgebrochen.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung beim RVA?
Der RVA finanziert die Ausbildungsplätze zum Teil mit öffentlichen Geldern. Dennoch zahlen wir jedem Azubi eine angemessene Vergütung, die sich an dem branchenüblichen Tarif des jeweiligen Ausbildungsberufes orientiert. Weil die Spanne hier sehr groß ist, können wir Dir hier keine konkreten Zahlen nennen. Einzelheiten erfährst Du deshalb rechtzeitig vor Vertragsabschluss.
Gibt es Berufe, die beim RVA nicht ausgebildet werden?
Alle Berufe, die in der Region Wolfsburg, Helmstedt und Gifhorn im dualen Ausbildungssystem angeboten werden, können prinzipiell auch über den RVA erlernt werden.
Schulische Ausbildungen gehören nicht dazu.
Ich wohne nicht in der Region Wolfsburg, Helmstedt, Gifhorn. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Der RVA kann nur Bewerber aufnehmen, die in der Stadt Wolfsburg, dem Landkreis Gifhorn oder dem Landkreis Helmstedt ihren ersten Wohnsitz haben.
Wenn mich ein Betrieb nach der RVA-Ausbildung übernimmt - Bin ich dann immer noch beim RVA?
Nein. Eine Ausbildung endet immer mit der bestandenen Prüfung; auch die beim RVA. Für den Start ins Berufsleben ist überall ein Arbeitsvertrag notwendig.
Noch Fragen?
Wenn Du noch weitere Fragen an uns hast, kannst Du uns gerne anrufen oder persönlich bei uns vorbeikommen. Außerdem haben wir die häufigsten Fragen für Dich zusammengefasst.
Alle Kontaktinformationen und Ansprechpartner findest Du unter „KONTAKT“.
Initiativbewerbung
Du kannst dich natürlich auch jederzeit einfach so bewerben. Sende uns deine Bewerbungsunterlagen zu oder bringe sie persönlich bei uns vorbei. Wir schauen uns dein Profil dann an und finden vielleicht einen passenden Ausbildungsberuf für Dich!